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Mit zahlreichen Dienstleistungsunternehmen bietet der Landesbauernverband (LBV) für alle landwirtschaftlichen Geschäftbereiche eine Lösung. Neben Steuerberatung, Buchhaltung und Wirtschaftsberatung können die LBV-Mitglieder auch von exklusiven Konditionen einschlägiger Unternehmen profitieren.

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Bauernverband Ulm-Ehingen e. V.

Düngebedarfsermittlung


Nach der neuen Düngeverodnung muss eine Düngebedarfsermittlung vor der ersten Düngung im Frühjahr erstellt werden. Mit dieser Berechnung müssen die Landwirte unter Berücksichtigung der Bodeninhaltsstoffe den jeweiligen Düngebedarf der Kulturen berechnen. Die Berechnung muss entweder Schlagbezogen oder nach Bewirtschaftungseinheit erstellt werden.

Landwirte haben mehrere Möglichkeiten eine solche Düngebedarfsermittlung zu erstellen. Unter folgenden Möglichkeiten kann der Landwirt auswählen:

- online über Düngung BW

- mit der Excel-Anwendung der LTZ Augustenberg

Wir haben für unsere Mitglieder die Formulare und die Excel Berechnungsliste online zum Download eingestellt.


N-Düngeberechnung

PDF-Datei (192 kB)


P-Düngeberechnung

PDF-Datei (174 kB)




Verbringungsverordnung


Die Verbiringungsverordnung gilt für alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger sowie Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, abgeben, befördern und aufnehmen. Betroffen sind nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch gewerbliche Tierhaltungen, Reitställe, Biogasanlagen und Lohnunternehmer. Hier gilt eine Grenze von 200 Tonnen. Bei der Verbringungsverordnung muss man sich einmalig beim zuständigen Landwirtschaftsamt registrieren lassen. Das Formular zur Registrierung finden Sie im Downloadbereich.

Antrag Verbringungsverordnung

PDF-Datei (304 kB)